Zur Aktion
Ein explizites Gesetz, das Rammschutz vorschreibt, gibt es nicht. Allerdings verlangen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, dass Gefahrenstellen abgesichert werden müssen. In Bereichen mit Fahrzeugverkehr gilt Rammschutz als anerkannte Maßnahme zur Risikominimierung und zur Einhaltung von DGUV-Regeln sowie relevanten DIN-Normen.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Unsere Kragarmregale können bis zu 6 Meter hoch sein.
Ja, die Ebenen sind in Abständen von 50 mm individuell höhenverstellbar.