Sie reduzieren:
und verbessern:
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Die erforderliche Tragkraft hängt von Größe und Gewicht der eingelagerten Reifen ab. Für Pkw-Reifen reichen häufig geringere Fachlasten aus, während SUV-, Transporter- oder leichte Lkw-Reifen höhere Tragfähigkeiten erfordern. Die zulässigen Fach- und Feldlasten dürfen niemals überschritten werden.