Unsere Schreinereiregale bestehen aus feuerverzinktem Stahl, was sie rostbeständig macht.
Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Nicht alle Gefahrstoffe dürfen gemeinsam gelagert werden. Stoffe mit unterschiedlichen oder sich gegenseitig verstärkenden Gefahren müssen getrennt aufbewahrt werden, um gefährliche Reaktionen, Brände oder Explosionen zu vermeiden. Die Zusammenlagerung richtet sich nach der jeweiligen Gefahrenklasse.