Nicht alle Gefahrstoffe dürfen gemeinsam gelagert werden. Stoffe mit unterschiedlichen oder sich gegenseitig verstärkenden Gefahren müssen getrennt aufbewahrt werden, um gefährliche Reaktionen, Brände oder Explosionen zu vermeiden. Die Zusammenlagerung richtet sich nach der jeweiligen Gefahrenklasse.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
In der Regel bestehen beide aus hochwertigem Kunststoff wie Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE). Diese Materialien sind:
Sie sind ideal für sperrige Güter, da es keine seitlichen Begrenzungen gibt. Die Arme lassen sich flexibel anpassen, was dir eine bessere Nutzung des Stauraums ermöglicht.