Ja. Im Vergleich zu Unfallkosten, Reparaturen oder Produktionsausfällen ist der finanzielle Aufwand gering. Bodenmarkierungen sind eine wirtschaftliche Maßnahme zur nachhaltigen Verbesserung von Sicherheit, Ordnung und Effizienz im Betrieb.
Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.
Je nach Beanspruchung und Einsatzbereich kommen unterschiedliche Systeme zum Einsatz:
Ja, die Arme können in der Höhe angepasst werden, um unterschiedliche Lagergüter aufzunehmen.