Ein explizites Gesetz, das Rammschutz vorschreibt, gibt es nicht. Allerdings verlangen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, dass Gefahrenstellen abgesichert werden müssen. In Bereichen mit Fahrzeugverkehr gilt Rammschutz als anerkannte Maßnahme zur Risikominimierung und zur Einhaltung von DGUV-Regeln sowie relevanten DIN-Normen.
Die zulässige Lagermenge hängt von:
ab. Für bestimmte Stoffe gelten Mengengrenzen, ab denen zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
In der Regel bestehen beide aus hochwertigem Kunststoff wie Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE). Diese Materialien sind:
Die Arme sind abnehmbar und können je nach Lagerbedarf flexibel platziert werden.