Natürliche Belüftung, Zugriff- und Leckageschutz kompakt kombiniert
Der RAECKS Umweltschrank schafft einen sicheren Aufbewahrungsort für wassergefährdende Stoffe in Kleingebinden. Abschließbare Türen begrenzen den Zugriff, Wannenböden halten Leckagen lokal zurück und die Türlochung unterstützt den natürlichen Luftaustausch.
DISCLAIMER / RECHTLICHER ANWENDUNGSHINWEIS
Der Umweltschrank unterstützt die übersichtliche und verschließbare Aufbewahrung sowie – durch geeignete Wannenböden – die Rückhaltung austretender Flüssigkeiten. § 8 Abs. 5 GefStoffV verlangt, Gefahrstoffe so aufzubewahren oder zu lagern, dass weder die Einzelfallprüfung für entzündbare, brandfördernde, explosive, akut toxische oder gefährlich miteinander reagierende Stoffe geeignet. Die perforierten Türen unterstützen die freie beziehungsweise natürliche Lüftung. Eine Luftwechselrate von mindestens 0,4-fachen des Volumens/Stunde ist in den vorliegenden Stumpf-Produktunterlagen jedoch nicht als garantierte Schrankleistung dokumentiert; sie darf nur bei geeigneten Aufstellbedingungen und anwendungsbezogenem Nachweis angesetzt werden. Eine technische Entlüftung kann im Bedarfsfall nicht durch die natürliche Zwangsentlüftung ersetzt werden.
Prüfe vor der Nutzung insbesondere Sicherheitsdatenblatt, CLP/GHS-Einstufung, Wassergefährdungsklasse, Gefährdungsbeurteilung, Medienbeständigkeit, Gebinde, Lagermengen, Aufstellort und Zusammenlagerung. Das Umweltpiktogramm GHS09 allein belegt nicht die Eignung dieses Schranks. Die Wannenböden halten austretende Flüssigkeiten nur bis zum jeweils angegebenen Auffangvolumen zurück; sie verhindern keine Leckage. Das erforderliche Rückhaltevolumen ist anwendungsbezogen zu bestimmen. Für wassergefährdende Stoffe sind insbesondere § 62 WHG sowie – soweit auf die konkrete Anlage anwendbar – §§ 17 und 18 AwSV und bei Fass- und Gebindelagern ergänzend § 31 AwSV zu beachten. Die Abschließbarkeit unterstützt den kontrollierten Zugriff, ist aber kein zertifizierter Einbruchschutz. Beachte Belastungsgrenzen, Herstellerangaben und die für deinen Betrieb geltenden Vorgaben. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Ein Umweltschrank dient der geordneten Aufbewahrung wassergefährdender Flüssigkeiten in kleineren Gebinden. Er verfügt über eine integrierte Auffangwanne, die bei undichten Behältern austretende Flüssigkeiten zurückhalten kann. Abschließbare Türen und eine geeignete Konstruktion unterstützen die sichere Lagerung im Betrieb.
Unsachgemäße Lagerung kann zu:
führen. Eine professionelle Lagerlösung reduziert diese Risiken deutlich.
Das hängt von den jeweiligen Stoffeigenschaften und den geltenden Zusammenlagerungsregeln ab. Stoffe, die miteinander gefährlich reagieren können, müssen gegebenenfalls getrennt gelagert werden. Prüfe die Sicherheitsdatenblätter und die Vorgaben der TRGS 510, bevor du unterschiedliche Chemikalien gemeinsam aufbewahrst.
Die Auffangwanne nimmt Flüssigkeiten auf, die beispielsweise durch undichte oder beschädigte Gebinde austreten. Dadurch kann verhindert werden, dass diese Flüssigkeiten unkontrolliert auf den Boden gelangen. Das erforderliche Auffangvolumen richtet sich nach den geltenden Anforderungen und den gelagerten Stoffen und Mengen.
Umweltschränke eignen sich insbesondere für geeignete wassergefährdende Flüssigkeiten in Kleingebinden, beispielsweise bestimmte Öle, Reinigungsmittel oder Betriebschemikalien. Ob ein Stoff gelagert werden darf, hängt von seinen Eigenschaften, der Materialverträglichkeit des Schranks und den geltenden Lageranforderungen ab. Maßgeblich sind unter anderem das Sicherheitsdatenblatt und die Gefährdungsbeurteilung.