Die Einhängewanne EHW 1800 ist eine robuste Auffanglösung zur sicheren Lagerung von Flüssigkeiten in bestehenden Regalsystemen. Sie wird direkt auf die Trägerprofile des Regals aufgelegt und ermöglicht damit eine wirtschaftliche Nachrüstung für die Gefahrstofflagerung. Die Wanne besteht aus 3 mm starkem Stahlblech und ist mit einem herausnehmbaren, verzinkten Gitterrost ausgestattet.
Wichtigste Vorteile
Einsatzbereiche
Die Einhängewanne eignet sich insbesondere für Unternehmen, die Gefahrstoffe in Regalsystemen lagern und vorhandene Lagertechnik entsprechend ausrüsten möchten.
Typische Einsatzbereiche sind:
Durch die Auflage auf den Regalträgern lässt sich die Auffangwanne ohne separates Untergestell in geeignete Regalsysteme integrieren.
Kaufargumente
Die EHW 1800 verbindet eine stabile Stahlkonstruktion mit einem hohen Auffangvolumen und einer belastbaren Lagerfläche. Sie ist insbesondere dann sinnvoll, wenn bestehende Regalanlagen für die Lagerung von Flüssigkeiten nachgerüstet werden sollen, ohne dafür ein komplett neues Lagersystem aufzubauen.
Mit 200 Litern Auffangvolumen, einem verzinkten Gitterrost mit 1.000 kg/m² Tragfähigkeit und der Ausführung nach StawaR bietet die Einhängewanne eine praxisgerechte Grundlage für eine sichere und regelkonforme Gefahrstofflagerung.
Hinweis: Die konkrete Eignung der Auffangwanne ist abhängig vom eingesetzten Gefahrstoff, der Gebindeart und den jeweiligen Lagerbedingungen. Vor der Verwendung sollten die Anforderungen an die Gefahrstofflagerung und die Kompatibilität mit dem vorhandenen Regalsystem geprüft werden.
Ja. Professionelle Lagerlösungen erhöhen die Sicherheit, reduzieren Haftungsrisiken und sorgen für rechtliche Absicherung. Gleichzeitig verbessern sie Ordnung, Übersicht und Effizienz im Umgang mit Gefahrstoffen.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Grundlage sind unter anderem:
Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Anforderungen umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. In der Praxis werden Aufgaben häufig an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerverantwortliche oder Gefahrstoffbeauftragte delegiert – die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bestehen.