Die Einhängewanne EHW 2700 ist für die sichere Lagerung von Flüssigkeiten in bestehenden Regalsystemen konzipiert. Sie wird direkt auf die Trägerprofile aufgelegt und ermöglicht eine wirtschaftliche Nachrüstung von Regalen für die Gefahrstofflagerung. Die robuste Konstruktion aus 3 mm starkem Stahlblech und der verzinkte Gitterrost sorgen für eine belastbare und dauerhaft nutzbare Lösung im betrieblichen Lager.
Wichtigste Vorteile
Einsatzbereiche
Die Einhängewanne eignet sich insbesondere für Unternehmen, die Flüssigkeiten in Regalsystemen lagern und vorhandene Lagertechnik entsprechend ausrüsten möchten. Typische Einsatzbereiche sind:
Durch die Ausführung als Einhängewanne können bestehende Regalsysteme gezielt für die Lagerung entsprechender Flüssigkeiten nachgerüstet werden.
Kaufargumente
Die EHW 2700 ist eine praxisgerechte Lösung, wenn bestehende Regalanlagen für die Lagerung von Gefahrstoffen angepasst werden sollen. Statt ein komplettes Regalsystem auszutauschen, lässt sich die Auffangwanne direkt auf geeignete Trägerprofile auflegen. Das spart Aufwand bei der Nachrüstung und ermöglicht eine strukturierte Nutzung vorhandener Lagerflächen.
Mit 233 Litern Auffangvolumen, einem belastbaren verzinkten Gitterrost und der Ausführung aus 3 mm Stahlblech bietet die Einhängewanne eine solide Grundlage für die sichere Lagerung geeigneter Flüssigkeiten. Die Übereinstimmungserklärung gemäß StawaR unterstützt zudem die dokumentierte und regelkonforme Auslegung der Lagerlösung.
Geeignet für Trägerlängen von 2.700 mm – robuste Stahlkonstruktion – 233 Liter Auffangvolumen – 1.000 kg/m² Gitterrosttragfähigkeit.
Ja. Professionelle Lagerlösungen erhöhen die Sicherheit, reduzieren Haftungsrisiken und sorgen für rechtliche Absicherung. Gleichzeitig verbessern sie Ordnung, Übersicht und Effizienz im Umgang mit Gefahrstoffen.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Grundlage sind unter anderem:
Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Anforderungen umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. In der Praxis werden Aufgaben häufig an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerverantwortliche oder Gefahrstoffbeauftragte delegiert – die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bestehen.