Die Einhängewanne EHW 3600 ist eine robuste Auffangwanne zur Nachrüstung bestehender Regalsysteme für die sichere Lagerung von Flüssigkeiten. Sie wird auf die Trägerprofile des Regals aufgelegt und ermöglicht eine wirtschaftliche Anpassung der Lagerung an die Anforderungen der Gefahrstofflagerung. Die Konstruktion besteht aus 3 mm starkem Stahlblech und ist mit einem verzinkten Gitterrost ausgestattet.
Mit einem Auffangvolumen von 264 Litern nach den angegebenen deutschen Vorgaben und einem Volumen von 387 Litern bis Oberkante Wannenrand bietet die EHW 3600 eine hohe Rückhaltekapazität für den Einsatz im betrieblichen Gefahrstofflager.
Wichtigste Vorteile
Einsatzbereiche
Die Einhängewanne eignet sich insbesondere für Industrie, Gewerbebetriebe, Werkstätten, Logistik- und Lagerbereiche, in denen Flüssigkeiten innerhalb bestehender Regalsysteme gelagert werden.
Typische Einsatzbereiche sind beispielsweise:
Durch die Auflage auf den vorhandenen Regalträgern lässt sich die Lagerlösung gezielt an bestehende Regalanlagen anpassen.
Ihre Kaufargumente
Sicher nachrüsten statt Regalanlage komplett ersetzen:
Die EHW 3600 ist speziell für die Auflage auf Trägerprofilen bestehender Regalsysteme ausgelegt. Dadurch kann eine vorhandene Lagerstruktur für die Flüssigkeitslagerung angepasst werden.
Hohe Belastbarkeit:
Der verzinkte Gitterrost verfügt über eine Tragfähigkeit von 1.000 kg/m² und bietet damit eine belastbare Auflage für die Lagergebinde.
Ja. Professionelle Lagerlösungen erhöhen die Sicherheit, reduzieren Haftungsrisiken und sorgen für rechtliche Absicherung. Gleichzeitig verbessern sie Ordnung, Übersicht und Effizienz im Umgang mit Gefahrstoffen.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Grundlage sind unter anderem:
Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Anforderungen umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. In der Praxis werden Aufgaben häufig an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerverantwortliche oder Gefahrstoffbeauftragte delegiert – die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bestehen.