Die Regalwanne RW 1800 ist eine robuste Stahl-Auffangwanne zur sicheren Lagerung von Flüssigkeiten in bestehenden Regalsystemen. Sie eignet sich insbesondere zur nachträglichen Ausrüstung von Regalen und ermöglicht eine wirtschaftliche Anpassung an die Anforderungen der Gefahrstofflagerung. Die Regalwanne ist für eine Trägerlänge von 1.800 mm ausgelegt und wird montiert geliefert.
Die Regalwanne eignet sich für Betriebe, in denen Flüssigkeiten in Regalen gelagert werden und eine zusätzliche Rückhalteeinrichtung erforderlich ist. Typische Einsatzbereiche sind unter anderem:
Durch die Auslegung für eine Trägerlänge von 1.800 mm kann die Wanne gezielt in entsprechend dimensionierte Regalsysteme integriert werden.
Die Regalwanne RW 1800 verbindet eine stabile Stahlkonstruktion mit einem hohen Auffangvolumen und einer für die Gefahrstofflagerung relevanten Übereinstimmungserklärung nach StawaR. Damit eignet sie sich besonders für Unternehmen, die vorhandene Regalsysteme nicht vollständig ersetzen, sondern gezielt für die Lagerung von Flüssigkeiten nachrüsten möchten.
Die Lieferung erfolgt bereits montiert, wodurch die Regalwanne ohne zusätzlichen Montageaufwand eingesetzt werden kann. Mit 286 Litern Auffangvolumen, 3 mm starkem Stahlblech und einer Auslegung für 1.800-mm-Regalträger bietet sie eine belastbare Lösung für die betriebliche Gefahrstofflagerung.
Ja. Professionelle Lagerlösungen erhöhen die Sicherheit, reduzieren Haftungsrisiken und sorgen für rechtliche Absicherung. Gleichzeitig verbessern sie Ordnung, Übersicht und Effizienz im Umgang mit Gefahrstoffen.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Grundlage sind unter anderem:
Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Anforderungen umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. In der Praxis werden Aufgaben häufig an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerverantwortliche oder Gefahrstoffbeauftragte delegiert – die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bestehen.