Die Regalwanne RW 2700-1 ermöglicht die sichere Lagerung von Flüssigkeiten in bestehenden Regalanlagen und eignet sich insbesondere für die Lagerung von entzündbaren und gewässergefährdenden Flüssigkeiten. Die robuste Regalwanne besteht aus 3 mm starkem Stahlblech und ist für Regale mit einer Trägerlänge von 2.700 mm ausgelegt. Mit ihrem Auffangvolumen von 277 Litern bietet sie eine zuverlässige Lösung für die nachträgliche Ausstattung bzw. Umrüstung bestehender Regalsysteme.
Die Regalwanne eignet sich für Unternehmen, die Flüssigkeiten in Regalanlagen lagern und dabei Anforderungen an den Gewässer- und Umweltschutz berücksichtigen müssen.
Typische Einsatzbereiche sind beispielsweise:
Durch die Auslegung für eine Trägerlänge von 2.700 mm kann die Regalwanne gezielt in entsprechende Regalsysteme integriert werden.
Die Regalwanne RW 2700-1 ist eine robuste Lösung für die Integration einer Auffangwanne in bestehende Regalanlagen. Die stabile 3-mm-Stahlkonstruktion, das 277-Liter-Auffangvolumen und die Ausführung nach den relevanten Anforderungen der StawaR machen sie insbesondere für professionelle Anwendungen in Industrie, Handwerk und Gewerbe interessant.
Die Lieferung erfolgt montiert, sodass die Regalwanne ohne aufwendigen Zusammenbau in das vorgesehene Regalsystem integriert werden kann. Die Ausführung ohne Gitterrost ist speziell für Anwendungen konzipiert, bei denen die Auffangwanne unmittelbar als Wannenboden eingesetzt wird.
Ja. Professionelle Lagerlösungen erhöhen die Sicherheit, reduzieren Haftungsrisiken und sorgen für rechtliche Absicherung. Gleichzeitig verbessern sie Ordnung, Übersicht und Effizienz im Umgang mit Gefahrstoffen.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Grundlage sind unter anderem:
Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Anforderungen umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. In der Praxis werden Aufgaben häufig an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerverantwortliche oder Gefahrstoffbeauftragte delegiert – die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bestehen.