Die Regalwanne RW 2700-3 ist eine robuste Auffangwanne aus 3 mm starkem Stahlblech zur sicheren Lagerung von Flüssigkeiten in Palettenregalen. Mit einem Auffangvolumen von 1.000 Litern eignet sie sich insbesondere für die Lagerung größerer Gebinde wie 1.000-Liter-IBC. Bestehende Regalsysteme lassen sich damit für die Gefahrstofflagerung nachrüsten. Die Regalwanne wird montiert geliefert und ist für eine Trägerlänge von 2.700 mm ausgelegt.
Die Regalwanne eignet sich für Betriebe, in denen wassergefährdende oder entzündbare Flüssigkeiten platzsparend in Palettenregalen gelagert werden sollen. Typische Einsatzbereiche sind beispielsweise:
Die lackierte Stahlausführung ist insbesondere für den Einsatz im Innenbereich geeignet. Bei der Auswahl der Auffangwanne sollten die Eigenschaften des jeweiligen Lagerguts sowie die geltenden Anforderungen an die Gefahrstoff- und Gewässerschutzlagerung berücksichtigt werden.
Die Regalwanne RW 2700-3 ist eine geeignete Lösung, wenn vorhandene Palettenregale für die Lagerung größerer Flüssigkeitsgebinde erweitert bzw. nachgerüstet werden sollen. Die stabile 3-mm-Stahlkonstruktion, das 1.000-Liter-Auffangvolumen und die Auslegung für eine Trägerlänge von 2.700 mm machen sie für industrielle Anwendungen interessant. Die montierte Lieferung reduziert den Montageaufwand vor Ort.
Für eine sichere und regelkonforme Lagerung ist entscheidend, dass Regal, Auffangwanne und Lagergut aufeinander abgestimmt sind. Prüfen Sie daher vor der Bestellung insbesondere Trägerlänge, Abmessungen, Auffangvolumen und die Eignung für die vorgesehenen Flüssigkeiten.
Ja. Professionelle Lagerlösungen erhöhen die Sicherheit, reduzieren Haftungsrisiken und sorgen für rechtliche Absicherung. Gleichzeitig verbessern sie Ordnung, Übersicht und Effizienz im Umgang mit Gefahrstoffen.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Grundlage sind unter anderem:
Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Anforderungen umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. In der Praxis werden Aufgaben häufig an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerverantwortliche oder Gefahrstoffbeauftragte delegiert – die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bestehen.