Die Regalwanne RW-GR 1800 ist eine robuste Stahl-Auffangwanne zur sicheren Lagerung von Flüssigkeiten in bestehenden Regalsystemen. Sie ermöglicht die nachträgliche Ausstattung von Regalen mit einer geeigneten Auffanglösung und eignet sich insbesondere für die Lagerung entzündbarer und gewässergefährdender Flüssigkeiten. Die Regalwanne ist für eine Trägerlänge von 1.800 mm ausgelegt und wird inklusive verzinktem, herausnehmbarem Gitterrost geliefert.
Die Regalwanne eignet sich insbesondere für Betriebe, Werkstätten, Industrie- und Lagerbereiche, in denen Flüssigkeiten sicher in Regalsystemen gelagert werden müssen. Sie kann zur Nachrüstung vorhandener Regale eingesetzt werden und schafft eine definierte Auffangmöglichkeit unter den gelagerten Gebinden.
Typische Einsatzbereiche sind beispielsweise:
Die Regalwanne RW-GR 1800 ist eine geeignete Lösung, wenn vorhandene Regalsysteme für die Lagerung von Flüssigkeiten nachgerüstet werden sollen. Die stabile Stahlkonstruktion, das hohe Auffangvolumen und der belastbare Gitterrost ermöglichen eine praxisgerechte Nutzung im betrieblichen Lager.
Durch die Auslegung für 1.800 mm Trägerlänge lässt sich die Regalwanne gezielt in entsprechend dimensionierte Regalsysteme integrieren. Die Ausführung nach StawaR sowie die angegebene Eignung für bestimmte GHS-Kategorien unterstützen eine fachgerechte Gefahrstofflagerung.
Ja. Professionelle Lagerlösungen erhöhen die Sicherheit, reduzieren Haftungsrisiken und sorgen für rechtliche Absicherung. Gleichzeitig verbessern sie Ordnung, Übersicht und Effizienz im Umgang mit Gefahrstoffen.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Grundlage sind unter anderem:
Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Anforderungen umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. In der Praxis werden Aufgaben häufig an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerverantwortliche oder Gefahrstoffbeauftragte delegiert – die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bestehen.