Die Regalwanne RW-GR 2700-2 eignet sich zur sicheren Lagerung von Flüssigkeiten in bestehenden Palettenregalen mit einer Trägerlänge von 2.700 mm. Die robuste Konstruktion aus 3 mm Stahlblech und der verzinkte Gitterrost ermöglichen eine belastbare und praxisgerechte Lösung für die Gefahrstofflagerung. Bestehende Regalsysteme können damit wirtschaftlich für die Lagerung von Flüssigkeiten nach den geltenden Anforderungen ausgerüstet werden.
Die Regalwanne RW-GR 2700-2 ist insbesondere für Betriebe geeignet, in denen entzündbare oder gewässergefährdende Flüssigkeiten in Regalsystemen gelagert werden. Typische Einsatzbereiche sind beispielsweise:
Durch die Auslegung für eine Trägerlänge von 2.700 mm lässt sich die Regalwanne gezielt in entsprechend dimensionierte Palettenregale integrieren.
Hohe Sicherheit: Das Auffangvolumen von 570 Litern unterstützt die sichere Rückhaltung austretender Flüssigkeiten im Regal.
Robuste Konstruktion: 3 mm starkes Stahlblech und ein belastbarer verzinkter Gitterrost sorgen für eine stabile Ausführung im täglichen Betrieb.
Nachrüstung bestehender Regale: Statt ein komplettes Gefahrstoffregal neu anzuschaffen, können geeignete vorhandene Regalsysteme mit der Regalwanne nachgerüstet werden.
Für unterschiedliche Gefahrstoffe geeignet: Die Ausführung ist für entzündbare Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1–3 sowie gewässergefährdende Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1–4 zugelassen.
Praxisgerechte Lieferung: Die Regalwanne wird montiert geliefert und kann nach fachgerechter Integration in das geeignete Regalsystem direkt eingesetzt werden.
Ja. Professionelle Lagerlösungen erhöhen die Sicherheit, reduzieren Haftungsrisiken und sorgen für rechtliche Absicherung. Gleichzeitig verbessern sie Ordnung, Übersicht und Effizienz im Umgang mit Gefahrstoffen.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Grundlage sind unter anderem:
Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Anforderungen umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. In der Praxis werden Aufgaben häufig an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerverantwortliche oder Gefahrstoffbeauftragte delegiert – die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bestehen.