Die Regalwanne RW-GR 2700-3 ist eine robuste Stahl-Auffangwanne zur sicheren Lagerung von entzündbaren und gewässergefährdenden Flüssigkeiten in bestehenden Regalsystemen. Mit einem Auffangvolumen von 1.000 Litern und einer Tragfähigkeit des verzinkten Gitterrosts von 1.000 kg/m² eignet sie sich insbesondere für den industriellen und gewerblichen Einsatz.
Die Regalwanne besteht aus 3 mm starkem Stahlblech und ist für eine Trägerlänge von 2.700 mm ausgelegt. Durch die 100 mm Unterfahrhöhe lässt sie sich in geeignete Regalsysteme integrieren. Die Ausführung erfolgt montiert.
Die Regalwanne eignet sich insbesondere für Betriebe, in denen Flüssigkeiten mit Umwelt- oder Gefährdungspotenzial sicher in Regalen gelagert werden müssen, beispielsweise:
Durch die Auslegung für eine Trägerlänge von 2.700 mm kann die Regalwanne insbesondere zur Nachrüstung geeigneter bestehender Regalanlagen eingesetzt werden.
Robuste Stahlkonstruktion:
Die 3 mm starke Stahlblechkonstruktion ist auf den anspruchsvollen Einsatz in industriellen und gewerblichen Lagerbereichen ausgelegt.
Großes Auffangvolumen:
Mit 1.000 Litern Auffangvolumen bietet die Regalwanne ausreichend Kapazität für die Lagerung größerer Mengen flüssiger Gefahrstoffe.
Für bestehende Regale geeignet:
Die Ausführung RW-GR 2700-3 ist für eine Trägerlänge von 2.700 mm vorgesehen und ermöglicht damit die Nachrüstung entsprechend geeigneter Regalsysteme.
Hohe Rosttragfähigkeit:
Der verzinkte Gitterrost verfügt über eine Tragfähigkeit von 1.000 kg/m² und ermöglicht die Lagerung von Behältern oberhalb der Auffangwanne.
Für Gefahrstofflagerung konzipiert:
Die Ausführung ist für entzündbare Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1–3 sowie für gewässergefährdende Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1–4 zugelassen. Die Verwendung erfolgt gemäß StawaR.
Ja. Professionelle Lagerlösungen erhöhen die Sicherheit, reduzieren Haftungsrisiken und sorgen für rechtliche Absicherung. Gleichzeitig verbessern sie Ordnung, Übersicht und Effizienz im Umgang mit Gefahrstoffen.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Grundlage sind unter anderem:
Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Anforderungen umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. In der Praxis werden Aufgaben häufig an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerverantwortliche oder Gefahrstoffbeauftragte delegiert – die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bestehen.