Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
- Lagermengen
- Zusammenlagerung verschiedener Stoffe
- Anforderungen an Lagerräume und -schränke
- Brandschutz und Belüftung
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.