Zur Aktion
Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.
Unsere Schrägarmregale bestehen aus feuerverzinktem Stahl, das für hohe Stabilität und Langlebigkeit sorgt.
Bodenmarkierungen schaffen Struktur, Orientierung und Sicherheit. Sie reduzieren Unfallrisiken, verbessern Verkehrsflüsse und sorgen dafür, dass Personen- und Fahrzeugverkehr klar getrennt sind. Gleichzeitig unterstützen sie effiziente Abläufe in Logistik, Produktion und Montage.