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Weihnachtsaktion!

Bedingungen für den 20% Rabatt-Gutschein (code: FROHESFEST)

  1. Der 20% Rabatt-Gutschein ist gültig solange der Vorrat reicht!
  2. Der 20% Rabatt-Gutschein ist nur für alle Fachboden– und Palettenregale einlösbar.
  3. Der Einkaufswert bezieht sich auf den Gesamtpreis der Bestellung abzüglich aller Rabatte, Gutscheine oder anderer Vergünstigungen.
  4. Der Gutschein ist nicht übertragbar und kann nur einmal pro Unternehmen und Bestellung eingelöst werden.
  5. Eine Barauszahlung oder rückwirkende Anrechnung auf bereits getätigte Bestellungen ist ausgeschlossen.
  6. Der Gutschein ist nicht mit anderen Aktionen oder Gutscheinen kombinierbar, es sei denn, dies ist ausdrücklich angegeben.
  7. Bei vollständiger oder teilweiser Retoure der Bestellung wird der Wert des Gutscheins nicht erstattet.
  8. Der Gutschein ist nur im Onlineshop gültig.
  9. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abrufbar unter: https://regalmacher.de/agb/

FAQ
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen

Hast du weitere Fragen? Die Regalmacher helfen dir gerne weiter.

Ruf uns an: 02237 628290

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Welche Risiken entstehen bei falscher Gefahrstofflagerung?

Unsachgemäße Lagerung kann zu:

  • Bränden oder Explosionen
  • Freisetzung giftiger Dämpfe
  • Umweltschäden
  • schweren Arbeitsunfällen
  • Bußgeldern und Betriebsstillstand

führen. Eine professionelle Lagerlösung reduziert diese Risiken deutlich.

Kann mich der Spediteur vor Anlieferung kontaktieren?

Ja, wir bieten dir für einen Aufpreis von EUR 15,– die Option, dass dich der Spediteur 2-3 Stunden vor Anlieferung telefonisch kontaktiert.

Welche Ersatzteile sind für Kragarmregale erhältlich?

Du findest unter den Ersatzteilen u.a. Arme, Stützen, Schrauben, Bodenverankerungen und Schutzvorrichtungen.

Lohnt sich die Investition in Rammschutz?

Ja. Rammschutz reduziert Reparaturkosten an Regalen, Gebäuden und Maschinen erheblich, verhindert Ausfallzeiten und erhöht die Arbeitssicherheit. Im Vergleich zu möglichen Schäden sind die Investitionskosten gering und wirtschaftlich sinnvoll.

Sind Bodenmarkierungen gesetzlich vorgeschrieben?

Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.

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