Frag RAXY
Unsere Schrägarmregale bestehen aus feuerverzinktem Stahl, das für hohe Stabilität und Langlebigkeit sorgt.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Ja, die Regale können in Größe, Anzahl der Fächer und Tragkraft individuell angepasst werden.
Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Grundlage sind unter anderem:
Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Anforderungen umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen.