Frag RAXY
Die maximale Ständerlast beträgt 2680 kg.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Beschädigte Böden mit Rissen, Ausbrüchen oder Unebenheiten beeinträchtigen die Haftung und Haltbarkeit von Bodenmarkierungen. Eine fachgerechte Bodenreparatur sorgt für:
Ja, das Zubehör lässt sich problemlos nachträglich montieren.
In der Praxis werden häufig beide Systeme kombiniert:
So entsteht ein durchgängiges, effizientes Ordnungssystem.