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Häufig gestellte Fragen
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Welche Anforderungen gelten für Lagerräume?

Lagerräume für Gefahrstoffe müssen unter anderem:

  • ausreichend belüftet sein
  • vor unbefugtem Zutritt geschützt werden
  • brandschutztechnisch geeignet sein
  • klare Kennzeichnungen und Sicherheitsausstattung aufweisen

Je nach Stoffart können zusätzliche bauliche Anforderungen gelten.

Können Kompletträder und Reifen ohne Felgen im selben Regal gelagert werden?

Ja. Moderne Reifenregale eignen sich sowohl für Kompletträder als auch für Reifen ohne Felgen. Entscheidend ist die richtige Wahl der Traversen und Regaltiefe, damit unterschiedliche Reifendurchmesser sicher aufgenommen werden können.

Müssen Gefahrstoffe gekennzeichnet werden?

Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:

  • Gefahrensymbole (Piktogramme)
  • Signalwörter
  • Gefahren- und Sicherheitshinweise

Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.

Wer ist im Betrieb für die Gefahrstofflagerung verantwortlich?

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. In der Praxis werden Aufgaben häufig an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerverantwortliche oder Gefahrstoffbeauftragte delegiert – die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bestehen.

Was für Regaltypen bietet ihr an?

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Für Schnellentscheider
Wir liefern Regale in der Regel in 3-5 Tagen!