Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Gefahrstoffe dürfen im Freien gelagert werden, wenn sie:
Die maximale Ständerlast beträgt 2680 kg.
Klare Bodenmarkierungen reduzieren Suchzeiten, verhindern Fehlplatzierungen und sorgen für reibungslose Verkehrsabläufe. Das steigert Produktivität, minimiert Stillstandzeiten und verbessert die allgemeine Prozesssicherheit.
Es gibt Zubehör wie Gitterrostböden, Spanplattenböden, Anfahrschutz, Rammschutz und Sicherungssysteme.