Bodenmarkierungen schaffen Struktur, Orientierung und Sicherheit. Sie reduzieren Unfallrisiken, verbessern Verkehrsflüsse und sorgen dafür, dass Personen- und Fahrzeugverkehr klar getrennt sind. Gleichzeitig unterstützen sie effiziente Abläufe in Logistik, Produktion und Montage.
Lagerräume für Gefahrstoffe müssen unter anderem:
Je nach Stoffart können zusätzliche bauliche Anforderungen gelten.
Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. In der Praxis werden Aufgaben häufig an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerverantwortliche oder Gefahrstoffbeauftragte delegiert – die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bestehen.