Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Ja, die Arme lassen sich flexibel anpassen.
Das Regal wird durch einfaches Zusammenstecken und Verschrauben der Arme und Stützen montiert.
Gitterrostböden bieten Belüftung und Festigkeit, während Spanplattenböden eine flache, stabile Ablagefläche bieten.
Bodenmarkierungen sind dauerhaft oder temporär aufgebrachte Kennzeichnungen auf Industrie-, Lager- und Werkstattböden. Sie dienen dazu, Verkehrswege, Arbeitsbereiche, Lagerflächen, Sicherheitszonen und Gefahrenstellen eindeutig sichtbar zu machen und voneinander abzugrenzen.