Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. In der Praxis werden Aufgaben häufig an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerverantwortliche oder Gefahrstoffbeauftragte delegiert – die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bestehen.
Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Du kannst schwere und große Güter lagern, bis zu 900 kg pro Arm.
In Bereichen mit intensivem Staplerverkehr sollten abriebfeste, chemikalienbeständige Markierungsfarben oder thermoplastische Systeme verwendet werden. Wichtig ist außerdem eine saubere Untergrundvorbereitung, um frühzeitigen Verschleiß zu vermeiden.
Ja. Im Vergleich zu Unfallkosten, Reparaturen oder Produktionsausfällen ist der finanzielle Aufwand gering. Bodenmarkierungen sind eine wirtschaftliche Maßnahme zur nachhaltigen Verbesserung von Sicherheit, Ordnung und Effizienz im Betrieb.