Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Grundlage sind unter anderem:
Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Anforderungen umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen.
Die erforderliche Tragkraft hängt von Größe und Gewicht der eingelagerten Reifen ab. Für Pkw-Reifen reichen häufig geringere Fachlasten aus, während SUV-, Transporter- oder leichte Lkw-Reifen höhere Tragfähigkeiten erfordern. Die zulässigen Fach- und Feldlasten dürfen niemals überschritten werden.
Die Tragkraft ist von der Länge des Kragarms abhängig. Ein Kragarm kann bei einer maximalen Länge von 800 mm eine Last von 560 kg tragen.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. In der Praxis werden Aufgaben häufig an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerverantwortliche oder Gefahrstoffbeauftragte delegiert – die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bestehen.