Beschädigte Böden mit Rissen, Ausbrüchen oder Unebenheiten beeinträchtigen die Haftung und Haltbarkeit von Bodenmarkierungen. Eine fachgerechte Bodenreparatur sorgt für:
Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) enthält alle relevanten Informationen zu einem Gefahrstoff, z. B.:
Es muss jederzeit verfügbar sein und dient als Grundlage für Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen.