Die maximale Ständerlast beträgt 2680 kg.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Gefahrstoffe dürfen im Freien gelagert werden, wenn sie:
Achte auf gleichmäßige Gewichtsverteilung und überlade das Regal nicht. Die Verwendung von Zubehör, wie z.B. Rammschutz, erhöht die Sicherheit weiter.
Ein explizites Gesetz, das Rammschutz vorschreibt, gibt es nicht. Allerdings verlangen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, dass Gefahrenstellen abgesichert werden müssen. In Bereichen mit Fahrzeugverkehr gilt Rammschutz als anerkannte Maßnahme zur Risikominimierung und zur Einhaltung von DGUV-Regeln sowie relevanten DIN-Normen.