Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.
Ja. Beide Behälterarten sind auf den Einsatz in Lager- und Fachbodenregalen ausgelegt. Euroboxen entsprechen genormten Abmessungen, Sichtlagerkästen sind häufig speziell für Kommissionier- oder Kleinteileregal-Systeme konzipiert.
Ja. Markierungsbänder lassen sich schnell entfernen oder neu positionieren. Farbmarkierungen können überarbeitet, übermalt oder mechanisch entfernt werden. Die Wahl des Systems hängt davon ab, ob eine dauerhafte oder flexible Lösung gewünscht ist.