Ein explizites Gesetz, das Rammschutz vorschreibt, gibt es nicht. Allerdings verlangen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, dass Gefahrenstellen abgesichert werden müssen. In Bereichen mit Fahrzeugverkehr gilt Rammschutz als anerkannte Maßnahme zur Risikominimierung und zur Einhaltung von DGUV-Regeln sowie relevanten DIN-Normen.
Ja. Viele Sichtlagerkästen sind sowohl stapelbar als auch regalgeeignet. Je nach Modell lassen sie sich sicher aufeinander setzen oder schräg in Regale einschieben, um den Zugriff zu erleichtern.
Grundsätzlich sind Rammschutzprodukte wartungsarm. Dennoch sollten sie regelmäßig visuell geprüft werden. Nach starken Anfahrschäden empfiehlt sich ein Austausch, da die Schutzwirkung beeinträchtigt sein kann.
Besondere Sicherheitsanforderungen gelten vor allem für:
Je nach Gefahrenklasse unterscheiden sich Lagerart, Trennung und Schutzmaßnahmen.