Ja. Professionelle Lagerlösungen erhöhen die Sicherheit, reduzieren Haftungsrisiken und sorgen für rechtliche Absicherung. Gleichzeitig verbessern sie Ordnung, Übersicht und Effizienz im Umgang mit Gefahrstoffen.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Nicht alle Gefahrstoffe dürfen gemeinsam gelagert werden. Stoffe mit unterschiedlichen oder sich gegenseitig verstärkenden Gefahren müssen getrennt aufbewahrt werden, um gefährliche Reaktionen, Brände oder Explosionen zu vermeiden. Die Zusammenlagerung richtet sich nach der jeweiligen Gefahrenklasse.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Gefahrstoffe dürfen im Freien gelagert werden, wenn sie:
Besondere Sicherheitsanforderungen gelten vor allem für:
Je nach Gefahrenklasse unterscheiden sich Lagerart, Trennung und Schutzmaßnahmen.