Ein explizites Gesetz, das Rammschutz vorschreibt, gibt es nicht. Allerdings verlangen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, dass Gefahrenstellen abgesichert werden müssen. In Bereichen mit Fahrzeugverkehr gilt Rammschutz als anerkannte Maßnahme zur Risikominimierung und zur Einhaltung von DGUV-Regeln sowie relevanten DIN-Normen.
Rammschutz bezeichnet besonders robuste Schutzsysteme, die hohe Aufprallkräfte aufnehmen können, etwa durch Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge. Anfahrschutz wird häufig gezielt eingesetzt, um bestimmte Bereiche wie Regalstützen, Ecken oder Durchfahrten vor leichten bis mittleren Kollisionen zu schützen. In der Praxis werden beide Begriffe oft synonym verwendet, unterscheiden sich jedoch in Ausführung und Belastbarkeit.
Die meisten Rammschutzlösungen werden fest im Boden verschraubt, häufig mit Schwerlastankern. Wand- oder Regalschutzprofile können zusätzlich direkt an Bauteilen montiert werden. Eine fachgerechte Montage ist entscheidend, um die volle Schutzwirkung zu gewährleisten.
Rammschutz kommt überall dort zum Einsatz, wo Fahrzeuge auf bauliche oder technische Strukturen treffen können. Typische Einsatzbereiche sind: