Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Die zulässige Lagermenge hängt von:
ab. Für bestimmte Stoffe gelten Mengengrenzen, ab denen zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Viele Bodenmarkierungsfarben sind rutschhemmend oder können mit rutschfesten Zuschlägen versehen werden. Dies ist besonders in Produktions-, Nass- oder Außenbereichen relevant und trägt zur Arbeitssicherheit bei.
Für Weitspannregale gibt es verschiedene Ersatzteile, wie z.B. zusätzliche Regalböden, Stützen, Verstrebungen oder Fußplatten.
Die Arme sind abnehmbar und können je nach Lagerbedarf flexibel platziert werden.