Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Die zulässige Lagermenge hängt von:
ab. Für bestimmte Stoffe gelten Mengengrenzen, ab denen zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Nicht alle Ersatzteile passen zu jedem Regal. Achte darauf, dass sie in der Stückliste deines Regals aufgeführt sind.
Ja. Viele Sichtlagerkästen sind sowohl stapelbar als auch regalgeeignet. Je nach Modell lassen sie sich sicher aufeinander setzen oder schräg in Regale einschieben, um den Zugriff zu erleichtern.