Ja, die Arme können in der Höhe angepasst werden, um unterschiedliche Lagergüter aufzunehmen.
Beim Montieren von Ersatzteilen für Weitspannregale ist mit der Ausnahme von Bodenverankerungen nie Werkzeug nötig.
Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Die zulässige Lagermenge hängt von:
ab. Für bestimmte Stoffe gelten Mengengrenzen, ab denen zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.