Ja, die Ebenen sind in Abständen von 50 mm individuell höhenverstellbar.
Als Gefahrstoffe gelten Stoffe und Gemische, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften eine Gefahr für Menschen, Umwelt oder Sachwerte darstellen. Dazu zählen unter anderem entzündbare, ätzende, giftige, explosive oder umweltgefährdende Stoffe sowie bestimmte Gase und Chemikalien.
Viele Bodenmarkierungsfarben sind rutschhemmend oder können mit rutschfesten Zuschlägen versehen werden. Dies ist besonders in Produktions-, Nass- oder Außenbereichen relevant und trägt zur Arbeitssicherheit bei.