Ja. Rammschutz reduziert Reparaturkosten an Regalen, Gebäuden und Maschinen erheblich, verhindert Ausfallzeiten und erhöht die Arbeitssicherheit. Im Vergleich zu möglichen Schäden sind die Investitionskosten gering und wirtschaftlich sinnvoll.
Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Grundlage sind unter anderem:
Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Anforderungen umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen.
Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.