Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Ja. Beide Behälterarten sind auf den Einsatz in Lager- und Fachbodenregalen ausgelegt. Euroboxen entsprechen genormten Abmessungen, Sichtlagerkästen sind häufig speziell für Kommissionier- oder Kleinteileregal-Systeme konzipiert.
Die Arme sind abnehmbar und können je nach Lagerbedarf flexibel platziert werden.
Ja, wir bieten Verstärkungsprofile an, um die Stabilität und Tragfähigkeit des Regals zu erhöhen.
Ja, du kannst die Arme in der Höhe verstellen, um verschiedene Güter zu lagern. Du kannst es auch nachträglich mit Zubehör erweitern.