Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
In der Industrie haben sich bestimmte Farbkonzepte etabliert:
Ein einheitliches Farbkonzept erhöht die Verständlichkeit und Akzeptanz bei Mitarbeitenden.
Ja. Viele Sichtlagerkästen sind sowohl stapelbar als auch regalgeeignet. Je nach Modell lassen sie sich sicher aufeinander setzen oder schräg in Regale einschieben, um den Zugriff zu erleichtern.
Unsachgemäße Lagerung kann zu:
führen. Eine professionelle Lagerlösung reduziert diese Risiken deutlich.