Ja, du kannst die Arme in der Höhe verstellen, um verschiedene Güter zu lagern. Du kannst es auch nachträglich mit Zubehör erweitern.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Gefahrstoffe dürfen im Freien gelagert werden, wenn sie:
Du findest unter den Ersatzteilen u.a. Arme, Stützen, Schrauben, Bodenverankerungen und Schutzvorrichtungen.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. In der Praxis werden Aufgaben häufig an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerverantwortliche oder Gefahrstoffbeauftragte delegiert – die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bestehen.