Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Besondere Sicherheitsanforderungen gelten vor allem für:
Je nach Gefahrenklasse unterscheiden sich Lagerart, Trennung und Schutzmaßnahmen.
Es eignet sich ideal für die Lagerung langer, sperriger Materialien wie Rohre, Holzbretter oder Metallstangen.
Überprüfe die Artikel-Nummer des Teils, das du ersetzen willst. Du findest es in der Stückliste deines RAECKS Regals. Suche dann nach dieser Artikel-Nummer in unserem Shop.