Klare Bodenmarkierungen reduzieren Suchzeiten, verhindern Fehlplatzierungen und sorgen für reibungslose Verkehrsabläufe. Das steigert Produktivität, minimiert Stillstandzeiten und verbessert die allgemeine Prozesssicherheit.
Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Besondere Sicherheitsanforderungen gelten vor allem für:
Je nach Gefahrenklasse unterscheiden sich Lagerart, Trennung und Schutzmaßnahmen.
Die empfohlene Höhe richtet sich nach der Fahrzeugart:
Ziel ist es, den Aufprallbereich des Fahrzeugs zuverlässig abzufangen.