Ersatzteile sind meistens herstellerspezifisch, daher solltest du Teile vom gleichen Hersteller wählen.
Ja, die Ebenen sind in Abständen von 50 mm individuell höhenverstellbar.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
In der Praxis werden häufig beide Systeme kombiniert:
So entsteht ein durchgängiges, effizientes Ordnungssystem.