Frag RAXY
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Ja. Beide Behälterarten sind auf den Einsatz in Lager- und Fachbodenregalen ausgelegt. Euroboxen entsprechen genormten Abmessungen, Sichtlagerkästen sind häufig speziell für Kommissionier- oder Kleinteileregal-Systeme konzipiert.
Es gibt Ersatzteile wie Querträger, Stützrahmen, Fußplatten, Sicherungsclips und Anfahrschutz.
Bodenmarkierungen werden eingesetzt in: