Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Als Gefahrstoffe gelten Stoffe und Gemische, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften eine Gefahr für Menschen, Umwelt oder Sachwerte darstellen. Dazu zählen unter anderem entzündbare, ätzende, giftige, explosive oder umweltgefährdende Stoffe sowie bestimmte Gase und Chemikalien.
Ein explizites Gesetz, das Rammschutz vorschreibt, gibt es nicht. Allerdings verlangen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, dass Gefahrenstellen abgesichert werden müssen. In Bereichen mit Fahrzeugverkehr gilt Rammschutz als anerkannte Maßnahme zur Risikominimierung und zur Einhaltung von DGUV-Regeln sowie relevanten DIN-Normen.
Die Belastbarkeit hängt vom Modell ab. Pro Kragarm können oft mehrere Hundert Kilogramm, bei größeren Systemen sogar Tonnen, gelagert werden. Achte immer auf die Kapazitätsangaben.