Die Tragkraft ist von der Länge des Kragarms abhängig. Ein Kragarm kann bei einer maximalen Länge von 800 mm eine Last von 560 kg tragen.
Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.
Viele Bodenmarkierungsfarben sind rutschhemmend oder können mit rutschfesten Zuschlägen versehen werden. Dies ist besonders in Produktions-, Nass- oder Außenbereichen relevant und trägt zur Arbeitssicherheit bei.
Wir bieten Palettenregale für Europaletten, Industriepaletten und Gitterboxen an.