Zur Aktion
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Ja, unsere Schreinereiregale werden mit einer detaillierten Anleitung geliefert und sind leicht zu montieren.
Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.
Die Tragkraft ist von der Länge des Kragarms abhängig. Ein Kragarm kann bei einer maximalen Länge von 800 mm eine Last von 560 kg tragen.